Leserbrief zu den Beiträgen “Schummelvorwürfe gegen deutsche Politiker“ und “Jagd auf Doktor Backhaus“ im Nordkurier vom 19.02.2016

Plagiatssucher nehmen Doktorarbeiten von Politikern erneut unter die Lupe

 Neue Plagiatsvorwürfe gegen Landwirtschaftsminister Till Backhaus und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Aktuell werden ihre Dissertationen erneut von Experten überprüft, nachdem Plagiatsjäger der Internet- Plattform „Vroni Plag Wiki“ ihnen mögliche Plagiate und Regelverstöße vorgeworfen haben. So liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass beide beim Verfassen ihrer Doktorarbeit in großem Stil geschummelt haben. In ihren Arbeiten sollen sie längere Passagen aus verschiedenen Textquellen fast wörtlich oder leicht verändert übernommen haben, ohne dass diese als Zitate gekennzeichnet sind. Trifft dies zu, wird hier eine generelle Arbeitsmethode deutlich, die als wissenschaftliches Fehlverhalten zu bezeichnen ist und sanktioniert werden muss. Haben Backhaus und von der Leyen den Doktortitel unrechtmäßig erworben, so sollte er ihnen entzogen werden. Dass Doktoranden fremde Texte als eigene Leistung ausgeben, liege nach Ansicht von Fachleuten oftmals an der mangelnden Fähigkeit, mit Literatur und Quellen richtig umzugehen, eigene Gedanken selbstständig zu formulieren und zusammenfassende Texte zu schreiben. Meines Erachtens sind Plagiate in der Wissenschaft kein Kavaliersdelikt – auch nicht für Politiker. Warum schreiben sie überhaupt eine Dissertation? Wollen sie sich mit dieser Arbeit weiter auf „Hochglanz polieren“ und sich mit einem akademischen Grad schmücken oder wollen sie wirklich wissenschaftlich etwas untersuchen? Bekanntlich dient gerade  Politikern die Promotion oft als „Türöffner“ für eine politische Karriere; werden sie doch dann im Politbetrieb ernster genommen. Die jüngsten Plagiatsfälle werfen zugleich aber auch Fragen der Urheberrechtsverletzung  auf. Wer in Doktorarbeiten Textpassagen Dritter ohne entsprechenden Quellenhinweis als seine eigene geistige Leistung ausgibt, macht sich gemäß dem Urheberrecht strafbar. Zivilrechtlich können demnach die Verfasser der wissenschaftlichen Publikationen, aus denen von der Leyen und Backhaus längere Textinhalte abgeschrieben haben, sogar auf Schadenersatz klagen. Noch gilt  für beide Politiker die Unschuldsvermutung. Allen im Raum stehenden Plagiats- Vorwürfen müsse nun aber im Detail nachgegangen werden.      

 Mit freundlichen Grüßen

 Dr. Burkhardt Loclair          

 

 

  

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

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