Unterrichtsgarantie durch Vertretungslehrer ohne pädagogische Ausbildung ?
Ab dem nächsten Schuljahr soll der Vertretungsunterricht an Grundschulen durch den Einsatz von Vertretungskräften flexibler gestaltet werden: Pensionäre, Lehramtsstudenten
und pädagogische Laien sollen kurzfristig einspringen, wo auch immer ein Lehrer ausfällt.
Grundsätzlich stehe ich dem Anliegen, Unterrichtsausfall zu vermeiden, positiv gegenüber
und begrüße die Maßnahme, externe Vertretungslehrer einzustellen. Dennoch stellt sich
mir die Frage, wie befristet angestellte Personen ohne Befähigung für ein Lehramt die
Unterrichtsqualität sichern sollen. Meiner Meinung nach können Laienlehrer Schüler zwar
beaufsichtigen, aber nicht fachgerecht und individuell unterrichten. Ansonsten befürchte
ich einen massiven Abbau der Unterrichtsqualität und eine „ Entprofessionalisierung“ des
Lehrerberufes. Damit Nichtlehrer überhaupt Vertretungsunterricht fachgerecht erteilen
können, müssten die Stammlehrkräfte der Schule diesen Unterricht zusätzlich planen und
vorbereiten, was zu weiteren Überlastungen der Stammkräfte und damit verbunden
wiederum zu krankheitsbedingtem Unterrichtsausfall führen könnte. Denn auch in der
Unterstufe sind pädagogische Professionalität und fachliche Kreativität gefordert. So zeigen Leistungsuntersuchungen ganz klar: Für das Anregungspotenzial des Unterrichts, die konstruktive Unterstützung bei Lernschwierigkeiten und den Leistungsfortschritt der Schüler sind spezifisches fachdidaktisches Wissen und Können verantwortlich. Dieses Wissen wird im Studium und Referendariat erworben. Fest steht: Ohne Lehrqualifikation und pädagogische Kompetenz ist keine Vertretungskraft in der Lage, 28 Kinder mit einer schwierigen Gruppendynamik in den Griff zu bekommen und erfolgreich zu unterrichten. Leidtragende dieser Unterrichtsmisere sind dann immer die Schüler. Es gibt nur einen Ausweg für die lückenlose Unterrichtsversorgung: Mehr „ klassische Lehrer“ einstellen.