Leserbrief zum Beitrag“ Zahl notorischer Schulschwänzer im Nordosten zuletzt gestiegen“ im Nordkurier vom 24.10.2024

Schulschwänzen – reagieren, nicht wegsehen!

Im Land Mecklenburg-Vorpommern steigt die Zahl der Schulschwänzer. Es ist ein langsamer, aber stetiger Anstieg: Im Durchschnitt gehen mittlerweile rund drei Prozent der Kinder nicht regelmäßig zur Schule. Zu vermuten ist allerdings eine hohe Dunkelziffer, zumal Eltern in  vielen Fällen das unentschuldigte Fehlen ihrer Kinder decken. Schulschwänzen ist also auch hierzulande keine Randerscheinung mehr. Grund genug für das Bildungsministerium, den Handlungsleitfaden Schulabsentismus neu aufzustellen. Verstöße gegen die Schulpflicht gelten als Ordnungswidrigkeiten und können laut Schulgesetz mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Dazu gehören neben den Ordnungsmaßnahmen auch solche Sanktionen wie die zwangsweise Zuführung, Bußgelder in Höhe von bis zu 2500 Euro oder das Einleiten eines Strafverfahrens gegen die Eltern. Allerdings lehnen Experten diese Strafen in den meisten Fällen ab, weil sie den vielfältigen Ursachen für das Schwänzen nicht  gerecht werden. Bei Fehlstunden oder Fehltagen sind zunächst die Eltern aktenkundig zu informieren und ebenso wie die Schüler über mögliche Hilfsangebote und Konsequenzen des Schwänzens aufzuklären. Notwendig ist aber auch, dass Schulen, Bildungsministerium und Jugendämter die Gründe des Schulschwänzens analysieren, um dem Problem gezielt begegnen zu können. Diese Ursachen sind sehr unterschiedlich und reichen von Versagensangst, Bildungsperspektivlosigkeit, Leistungsdruck, Mobbing durch Mitschüler oder Lehrer, Vernachlässigung durch die Eltern bis zur Verweigerung. So vielfältig, wie die Gründe für die Schulvermeidung sind, müssen auch die Maßnahmen gegen das Schulschwänzen sein. Um die Schulschwänzer als Problemkinder frühzeitig zu erkennen, ist es vor allem wichtig, eine regelmäßige und strikte Anwesenheitskontrolle für jede Unterrichtsstunde vorzunehmen und auf unentschuldigtes Fehlen schnell und konsequent zu reagieren, beispielsweise mit sofortigem  Elternanruf bei Fehlstunden und der Weiterleitung von Fällen der Schulpflichtverletzung an die Schulleitung.  Ansonsten verleitet ein unbemerktes oder folgenloses Fernbleiben von der Schule zum Wiederholen oder Nachahmen. Deshalb müssen auch alle Fehltage nachgeholt, versäumter Unterrichtsstoff und Hausaufgaben nachgearbeitet werden. Problematisch ist allerdings, dass Lehrkräfte auf das Wegbleiben von Problemschülern viel zu oft nicht reagieren. So hätten 20 Prozent der für eine Studie befragten Schulschwänzer erklärt, dass ihre Lehrer bei Fehlstunden keinerlei Reaktion gezeigt hätten. Um das Problem des Schulschwänzens in den Griff zu bekommen, muss neben einer Aufmerksamkeitsoffensive vor allem ein guter, abwechslungsreicher Unterricht stattfinden und ein positives Schulklima herrschen.

 

 

 

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