Leserbrief zum Beitrag „Sollten Hausaufgaben für die Schule abgeschafft werden?“ im Nordkurier vom 14.05.2024

Kurze, regelmäßige Hausaufgaben haben positiven Einfluss auf die Lernleistungen der Schüler

Hausaufgaben sind ein hoch umstrittenes Thema, werden aber von den Eltern gefordert. Denn sie beurteilen die Effektivität einer Schule danach, ob und in welchem Umfang Hausaufgaben aufgegeben werden. In der Schulpraxis wirken sich tatsächlich kurze, regelmäßige Hausaufgaben, die sinnvoll sind, in die Unterrichtsarbeit integriert und von den Lehrkräften kontrolliert werden, positiv auf die Lernleistungen der Schüler aus. Das betrifft vor allem das Auswendiglernen, das Üben und die Wiederholung des Stoffes. Hausaufgaben regen den Schüler dazu an, sich mit dem im Unterricht Gelernten selbstständig zu beschäftigen und seine Kenntnisse zu festigen sowie zu vertiefen. Sie fördern die Selbstständigkeit, die Selbstdisziplin, die Gewissenhaftigkeit und stärken das Einüben von Arbeitstechniken. Ein Verzicht auf Hausaufgaben durch die Lehrer widerspricht dem „Hausaufgabenerlass“ und ist daher rechtswidrig. In ihm wird dargestellt, dass Hausaufgaben eine sinnvolle Ergänzung des Unterrichts sind. Es muss folglich ein Zusammenhang mit dem entsprechenden Fachunterricht bestehen. Da die Hausaufgaben von der Konzeption her als wertvolle Lern- und Übungszeit ein Teil des Unterrichts sind, folgt daraus, dass vom Unterricht losgelöste Hausaufgaben nicht gerechtfertigt sind. Unzulässig sind demnach Hausaufgaben, die keinerlei Bezug zum Unterricht haben, die also von den Schülern etwas fordern, was aber im Unterricht nicht behandelt beziehungsweise besprochen worden ist. Hausaufgaben dienen ferner dazu, die Voraussetzungen für den folgenden Unterricht zu schaffen, dürfen aber nicht ausgefal- lenen Unterricht ersetzen. Mitunter erfolgt auch eine individuelle Differenzierung der Hausaufgaben nach Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und nach Neigung der einzelnen Schüler. Viele Lehrer haben gute Erfahrungen mit freiwilligen Hausaufgaben und mit kollektiv erledigten Aufgaben gemacht. Wichtig ist auch, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen schriftlichen, mündlichen und projektbezogenen Hausaufgaben herzustellen. Unzulässig sind sogenannte Strafarbeiten, also zusätzliche Hausaufgaben, die nicht geeignet sind, den Zweck der Hausaufgaben zu erfüllen. Obwohl Hilfe von anderen Personen bei der Hausaufgabenerledigung erlaubt ist, müssen die Aufgaben dem Leistungsstand der Schüler entsprechen und vom Schwierigkeitsgrad her ohne Unter- stützung bearbeitet werden können. Die Schüler dürfen also nicht überfordert und in ihrer Freizeit unangemessen eingeschränkt werden. Eine Benotung von Hausaufgaben ist allerdings unzulässig, aber ihre Bewertung in anderer Form ist möglich. Vergessene Hausaufgaben müssen die Schüler in der nächsten Unterrichtsstunde unaufgefordert nachreichen.

 

 

 

 

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