Erscheinungsbild und Kleidung der Schüler- ein Erziehungsproblem der Schule?
Mit Blick auf die französische Debatte über Schulkleidung fordert der Bundeselternrat Regeln für eine Kleiderordnung an Schulen in Deutschland. Schüler mit „ unangemessener oder freizügiger Kleidung“ sollen nach Hause geschickt werden können. Handelt es sich hier nun um einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von Eltern und Kindern? Die Verantwortung für Kleidung, Haarschnitt, Körperpflege und Kosmetik obliegt den Schülern und den Eltern selbst, nicht der Schule. Die Schule kann nur eingreifen, wenn ernste Störungen des Unterrichts und Belästigungen der anderen Schüler auftreten oder drohen, sei es nun durch einen unangenehmen Geruch wegen Unsauberkeit des Körpers oder der Kleidung oder durch die Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern. In einem solchen Fall ist ein Gespräch mit dem Schüler oder dessen Eltern sicherlich erforderlich, denn die Eltern sind laut Familien- und Schulrecht verpflichtet, die Kinder für die Schule zweckentsprechend zu kleiden und auszustatten. Und die Schule kann von den Eltern verlangen, dass sie ihre Kinder für einen bestimmten Unterricht oder ein schulisches Vorhaben zweckmäßig anziehen. Vorrangig betrifft dies die angemessene Kleidung für den Sportunterricht, für Wandertage oder Klassenfahrten. Wählen Mädchen der höheren Klassen ihre Kleidung zu sexuell aufreizend für den Schulbesuch, wird ein pädagogisch geschickt geführtes Gespräch mehr bewirken als alle Verbote. Sollte diese freizügige Bekleidung allerdings die Störung des Unterrichts bewirken, hat die Schule das Recht, gegen diese erotisierende Kleidung einzuschreiten. Selbstverständlich gibt es auch Schulen, an denen bestimmte Regeln, Festlegungen oder Traditionen in Bezug auf die Kleiderordnung bestehen, die gemeinsam mit Eltern und Schülern beraten und beschlossen sowie in die Hausordnung aufgenommen werden. Dann hätten die Lehrer auch eine Handhabe, um ein Mädchen oder einen Jungen bei einem Verstoß gegen die Kleiderordnung heimzuschicken.