Bundesverfassungsgericht verpflichtet die Schule zur Sicherung der Unterrichtsqualität
Das Bundesverfassungsgericht hat der Schule in der zweiten Phase der Corona-Pandemie erstmals die komplexe Aufgabe vorgegeben, Kindern und Jugendlichen einen Anspruch auf Einhaltung eines für ihre chancengleiche Persönlichkeitsentwicklung “unverzicht- baren Mindeststandards“ von Bildungsangeboten zu garantieren. Von der Schule wird deshalb die „Gewährleistung“ von Qualität der Unterrichtsarbeit verlangt. Was bedeutet dies nun für die Professionalität des Unterrichts? Aus zahllosen Studien ist bekannt, dass die Erteilung des Unterrichts durch fachlich nicht ausgebildete oder inkompetente Lehrpersonen der Realisierung der Bildungsziele im Wege steht. Denn über alle Schulstufen hinweg erreicht etwa ein Viertel der Schülerschaft offenkundig nicht diese „unverzichtbaren Mindeststandards“. Für die Leistungserbringung ist aber jede Einzelschule mit ihrem Kollegium verantwortlich. Dabei sind die Lehrer der Schlüssel zu gutem Unterricht. Sie haben den größten Einfluss auf den Lernerfolg ihrer Schüler. Schulstrukturen, Finanzausstattung, offener Unterricht oder der Digitalunterricht besitzen beispielsweise nur eine geringe Lernwirksamkeit. Leistungsuntersuchungen zeigen aber ganz deutlich: Vor allem das klare Erklären und Vermitteln von Lerninhalten durch den Lehrer wirken sich überdurchschnittlich gut auf den Lernerfolg aus. Der Lehrer leitet die Lernprozesse der Schüler, kontrolliert deren Fortschritte, gibt Rückmeldungen, verändert eventuell seine Lehrstrategien. Notwendig ist auch eine effiziente Klassenführung, die sich durch hohe Disziplin und geringe Lernzeitverschwendung auszeichnet. Zu viele Lehrer erklären die ausbleibenden Lernfortschritte oft mit einer negativen Arbeitshaltung ihrer Schüler: mangelnder Fleiß, geringe Anstrengungsbereitschaft, fehlende Konzentration, wenig Interesse. Mit dieser Zuweisung der Schuld an die Schüler ersparen sich die Lehrkräfte so die kritische Auseinandersetzung mit ihrem Fachunterricht. Immer mehr Wissenschaftler fordern deshalb eine „Qualitätskontrolle“ der Lehrer. Denn für die Leistungen der Schüler sei „die Ebene des Fachunterrichts“ maßgebend , also das Engagement, die Zeitnutzung und die fachliche Leistung der Lehrkräfte. Insofern ist es wohl notwendig, ihre Unterrichtsarbeit regelmäßig zu beurteilen und die didaktische Fortbildung strategisch zu intensivieren.